Fast alle Urheber von Werken werden bei der Veröffentlichung automatisch Eigentümer des geistigen Eigentums, wenn sie in einem der 179 von der Berner Übereinkunft erfassten Länder wohnhaft sind. Dazu müssen sie sich nicht registrieren und durchlaufen komplexe bürokratische Verfahren. Zum Nachweis des Urheberrechts ist jedoch eine nationale Registrierung erforderlich.
Bedeutung und Geschichte
Was ist Urheberrecht?
Copyright ist ein Copyright-Symbol mit Schutzfunktion. Es soll auf Produkte des geistigen Eigentums hinweisen. Die Marke wird aus dem ersten Buchstaben des Wortes „Copyright“ gebildet, das von einem Ring umgeben ist.
Das Urheberrecht wird verwendet, um die immateriellen Schöpfungen des Intellekts zu schützen. Den Eigentümern steht es frei, ihr kreatives Werk zu vervielfältigen und zu kopieren – in der Regel für einen begrenzten Zeitraum. Die Dauer des Urheberrechts hängt von der Lebensdauer der Person ab, die das Werk geschaffen hat, und erlischt mehrere Jahrzehnte nach seinem Tod.
Der Copyright-Hinweis verwendet ein spezielles Symbol, das wie ein großes „C“ in einem Ring aussieht. Bis 1989 war dieses Zeichen obligatorisch: Das US-Recht verlangte von den Urheberrechtsinhabern, es neben dem geistigen Eigentum anzubringen und das Jahr der Aufnahme des Werks auf dem materiellen Medium und den Namen des Urhebers anzugeben.
1989 wurde die Berner Übereinkunft angenommen. Es erlaubte die Verwendung von © nur nach Belieben, da die Urheber des geistigen Eigentums automatisch Urheberrechte erhielten. Es ist jedoch zu bedenken, dass das Vorhandensein eines „C“ im Kreis hilft, den angerichteten Schaden nachzuweisen, wenn der Fall vor Gericht geht.
Das ursprüngliche Symbol wurde 1952 nach der Verabschiedung der Universal Copyright Convention eingeführt. Es existierte jedoch schon früher: Das ©-Zeichen wurde erstmals im Urheberrechtsgesetz von 1909 erwähnt. Bis 1909 war es den Urheberrechtsinhabern erlaubt, nur das Wort „Copyright“ oder seine abgekürzte Version „Copr.“ zu verwenden. Diese Forderung gefiel den Künstlern nicht: Sie wollten ihren Namen ohne unnötigen Text auf dem Bild angeben. Die Regierung machte ihnen Zugeständnisse und erlaubte ihnen, die langen Inschriften durch einen Großbuchstaben „C“ im Ring zu ersetzen.
Die Urheberrechtsmarke kann nicht als vollwertiges Emblem bezeichnet werden, da sie eine rechtliche Funktion erfüllt und keiner bestimmten Organisation angehört. Im Grunde ist es eine Abkürzung für „Copyright“, die in einem weißen Kreis mit schwarzer Umrandung platziert ist. Um es zu reproduzieren, gibt es ein Sonderzeichen, das den Unicode U + 00A9 hat. Manchmal wird © durch ein einfaches „C“ in Klammern ersetzt. Diese Variante (C) entstand dadurch, dass es an den Schreibmaschinen kein entsprechendes Schild gab. Alternative Versionen mit Beschriftung sind ebenfalls erlaubt: Abkürzung „Copr.“ oder das Wort „Copyright“ ohne Abkürzungen.
Logo Schriftart und Farben
Der Buchstabe „C“ in der klassischen Version ist fett, groß geschrieben und hat keine Serifen. Es ähnelt einem offenen Ring und hat die gleiche Dicke wie die Breite des runden Rahmens. Das Unicode-Copyright-Symbol (U + 00A9) sieht jedoch ganz anders aus: Am oberen Ende des „C“ befindet sich eine lange Serife, und die bogenförmige Linie verjüngt sich auf beiden Seiten. Als solcher sieht der Buchstabe aus wie das große „C“ in Times New Roman.
Das Copyright-Zeichen ist meistens schwarz mit Elementen auf weißem Hintergrund. Aber wenn man bedenkt, dass es in unterschiedlichen visuellen Kontexten verwendet wird, kann sich die Farbe beliebig ändern. Es gibt keine Regeln, die die Palette einschränken. Hauptsache, das ©-Symbol ist gut sichtbar.